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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Frank Weik (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Buchung und Durchführung von künstlerischen Leistungen und künstlerischer Lehre, insbesondere Schauspiel, Regie, Stück-/Szenenentwicklung, Sprecherziehung/Stimmarbeit, Improvisation, Körperarbeit sowie szenisches Präsenz- und Kommunikationstraining (nachfolgend zusammen „Leistungen“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
 

2. Vertragsabschluss

(1) Angaben auf der Website stellen eine unverbindliche Einladung zur Anfrage dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigt (Auftragsbestätigung) oder die Leistung erbringt.
(3) Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Inhalte, Termine, Durchführungsform (vor Ort/online) sowie Vergütung.

3. Leistungsinhalt und Durchführung
 

(1) Art, Umfang, Ort, Termine, Teilnehmendenzahl und ggf. Mitwirkungspflichten werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.
(2) Bei Formaten mit Übungs- und Entwicklungscharakter (z. B. Szenenarbeit, Improvisation, Körper-/Stimmarbeit) ist der Erfolg wesentlich von der aktiven Mitwirkung der Teilnehmenden abhängig; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.
(3) Der Anbieter darf Inhalte und Methoden im Rahmen des vereinbarten Ziels fachgerecht anpassen, sofern dadurch der Leistungszweck nicht wesentlich geändert wird.
(4) Bei Gruppenformaten kann der Anbieter Regeln zur sicheren und respektvollen Zusammenarbeit festlegen; bei groben Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen. Ein Vergütungsanspruch bleibt bestehen, sofern der Ausschluss vom Auftraggeber bzw. von Teilnehmenden zu vertreten ist.

4. Vergütung, Vorkasse und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, ggf. zuzüglich vereinbarter Reise-, Übernachtungs- und Materialkosten.
(2) Anzahlung/Vorkasse: Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Die Anzahlung ist spätestens 7 Kalendertage vor dem ersten vereinbarten Termin zu zahlen; bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage Vorlauf) ist sie sofort fällig.
(3) Der Restbetrag (50 %) ist spätestens 7 Kalendertage nach dem ersten Termin (oder bei Einzelleistungen nach Durchführung) fällig, sofern in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist.
(4) Der Anbieter kann den Leistungsbeginn von der fristgerechten Zahlung der Anzahlung abhängig machen.

5. Terminverschiebung, Stornierung und Ausfall durch den Auftraggeber

5.1 Einzeltermine/mehrteilige Reihen (B2C und kleinere B2B-Formate)
(1) Eine Verschiebung ist bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 3 Monaten vereinbart wird.
(2) Bei Stornierung gelten folgende Pauschalen (jeweils bezogen auf das vereinbarte Honorar, zzgl. nachweisbarer Auslagen):

  • bis 14 Tage vor Termin: 0 %

  • 13 bis 7 Tage vor Termin: 50 %

  • weniger als 7 Tage vor Termin / Nichterscheinen: 100 %

5.2 Tages-/Großformate (typisch B2B, Workshops/Lehrtätigkeit vor Ort)
(1) Eine Verschiebung ist bis 28 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten vereinbart wird.
(2) Bei Stornierung gelten folgende Pauschalen (jeweils bezogen auf das vereinbarte Honorar, zzgl. nachweisbarer Auslagen):

  • bis 28 Tage vor Termin: 0 %

  • 27 bis 14 Tage vor Termin: 50 %

  • 13 bis 7 Tage vor Termin: 80 %

  • weniger als 7 Tage vor Termin: 100 %

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Absage/Änderung durch den Anbieter

(1) Der Anbieter kann Termine aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) verschieben. In diesem Fall wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
(2) Ist ein Ersatztermin nicht möglich, werden bereits gezahlte Beträge für den ausgefallenen Leistungsanteil erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen von Ort oder Durchführungsform (vor Ort/online) sind zulässig, wenn sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

7. Mitwirkungspflichten / Voraussetzungen

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Teilnehmende zur Teilnahme gesundheitlich in der Lage sind. Relevante Einschränkungen, soweit für die sichere Durchführung erforderlich, sind vorab mitzuteilen.
(2) Bei Online-Formaten ist der Auftraggeber bzw. die teilnehmende Person für geeignete technische Ausstattung und eine stabile Internetverbindung verantwortlich.

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Aufzeichnungen

(1) Unterlagen, Konzepte, Übungen, Skripte sowie Inszenierungs- und Szenenmaterialien des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung dürfen sie nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
(2) Audio-/Videoaufzeichnungen von Sitzungen/Proben/Trainings sind nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Anbieters und – bei Gruppenformaten – der Beteiligten zulässig.
(3) Nutzungsrechte an im Auftrag erstellten Werken (z. B. Text, Regiekonzept, Stück-/Szenenmaterial) werden gesondert schriftlich geregelt.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht. Für Unternehmen kann auf Wunsch eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung geschlossen werden.

10. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

11. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher*innen bei Fernabsatz)

(1) Verbraucherinnen (B2C) haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht.
(2) Bei Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und die/der Verbraucherin ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und die/der Verbraucher*in die Kenntnis vom Erlöschen bestätigt.
(3) Eine Widerrufsbelehrung wird – sofern erforderlich – mit der Auftragsbestätigung übermittelt.

12. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website in der jeweils aktuellen Fassung.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Für Kaufleute/juristische Personen des öffentlichen Rechts/Sondervermögen ist Gerichtsstand – soweit zulässig – der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

3 kurze Entscheidungen, die ihr noch festlegen solltet

  1. Anzahlung 50 % ist üblich. Wenn ihr lieber sicherer wollt: bei B2B-Tagesworkshops 100 % Vorkasse (oder 70/30).

  2. „Tages-/Großformate“: Definiert intern, ab wann das gilt (z. B. ab 1 ganzer Tag oder ab X € Honorar).

  3. Widerruf: Wenn B2C häufig online bucht, sollte die Widerrufsbelehrung sauber eingebunden werden (am besten als Standard-Textbaustein in der Angebots-/Buchungsbestätigung).

Wenn du mir sagst, ob ihr Online-Buchung mit Klick habt oder nur Anfrage per Mail, kann ich §11 (Widerruf) noch schlanker bzw. passender formulieren.

Freiburg, im März 2026
 


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